Neues Hundegesetz in Niedersachsen
Mit dem neuen Hundegesetz, welches am 1. Februar diesen Jahres auf den Weg und am 25. Mai verabschiedet wurde ist folgendes geregelt worden:
Chip:
Jeder Hund ab 6 Monaten muss mit einem Transponder gekennzeichnet und registriert werden. Kosten zwischen 20 bis 50€
Sachkundenachweis:
Dies ist ein Befähigungsnachweis bei dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung abgefragt werden. Ausgenommen sind Personen die bereits 2 Jahre lang einen Hund gehalten oder ununterbrochen betreut haben.
Dieser Sachkundenachweis wird erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflicht, also erst im Laufe des Jahres 2013. Kosten 50 bis 200 €.
Haftpflichtversicherung:
Jeder Halter wird verpflichtet eine Versicherung für den Hund abzuschließen, die min. einen Personenschaden von 500.000 € und einen Sachschaden von 250.000 € abdeckt.
Kosten ca. 55 bis 100 €.
Verstöße gegen das Hundegesetz können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden!!!
Auch wir chippen und registrieren Ihren Hund mit sterilen Transpondern und Nummern nach ISO-Norm.
Der weitere Vorteil bei uns:
Sollte wirklich einmal ein Chip nicht richtig sitzen und verloren gehen, chippen wir kostenlos nach.
Auch das Ablesen nach 2 bis 4 Wochen, um zu sehen ob der Chip auch sitzt, ist bei uns selbstverständlich Kundenservice.
Das chippen kostet bei uns 20,–€.
Wir beraten Sie gerne, erklären Ihnen das chippen und zeigen Ihnen einen Transponder und das Lesegerät.





